Unfallversicherung
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Einige Informationen zum Thema „Unfallversicherung“ aus der Wikipedia
Eine private Unfallversicherung zahlt dem Versicherungsnehmer für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. Anders als in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr.
Den vollständigen Artikel auf Wikipedia.de anzeigen: Private Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung zählt zur gegliederten Sozialversicherung , sie ist ein „Versicherungszweig“. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen. Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII), eine weitere wichtige rechtliche Grundlage bei Berufskrankheiten ist auch die Berufskrankheitenverordnung (BKV). Eingeführt wurde die Unfallversicherung erstmals im Rahmen der Bismarck'schen Sozialgesetzgebung („ Unfallversicherungsgesetz “) im Jahre 1884.
Den vollständigen Artikel auf Wikipedia.de anzeigen: Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland
Quelle: Wikipedia.de

